Einverständniserklärung zur Verwendung von Video und Fotomaterial
Eine Einverständniserklärung für Foto- und Videoaufnahmen im Schützenverein ist notwendig, um das gesetzliche Recht am eigenen Bild und die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Ohne die Erlaubder der Mitglieder darf der Verein keine Aufnahmen von ihnen im Internet, in den sozialen Medien oder in der Zeitung veröffentlichen.
Rechtliche Gründe
- Kunsturhebergesetz (KUG): Nach § 22 KUG dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [1]
- DSGVO: Fotos und Videos gelten als personenbezogene Daten. Der Verein braucht eine rechtliche Grundlage (eine freiwillige Einwilligung nach Art. 6 DSGVO), um diese Daten zu speichern und zu nutzen.
- Schutz vor Geldstrafen: Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht oder den Datenschutz können für Vereine teure Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Praktische Gründe im Verein
- Öffentlichkeitsarbeit: Der Schützenverein möchte Siege, Königsfeste, Jubiläen oder das Training auf der Homepage oder bei Facebook/Instagram zeigen, um neue Mitglieder zu gewinnen.
- Transparenz: Mitglieder wissen genau, was mit den Bildern passiert und wo sie veröffentlicht werden.
- Rechtssicherheit für Fotografen: Ob Vereinsfotograf oder Presse – alle haben Klarheit darüber, welche Personen fotografiert und gezeigt werden dürfen.