Einverständniserklärung zur Verwendung von Video und Fotomaterial

Eine Einverständniserklärung für Foto- und Videoaufnahmen im Schützenverein ist notwendig, um das gesetzliche Recht am eigenen Bild und die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Ohne die Erlaubder der Mitglieder darf der Verein keine Aufnahmen von ihnen im Internet, in den sozialen Medien oder in der Zeitung veröffentlichen. 

Rechtliche Gründe

  • Kunsturhebergesetz (KUG): Nach § 22 KUG dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [1]
  • DSGVO: Fotos und Videos gelten als personenbezogene Daten. Der Verein braucht eine rechtliche Grundlage (eine freiwillige Einwilligung nach Art. 6 DSGVO), um diese Daten zu speichern und zu nutzen. 
  • Schutz vor Geldstrafen: Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht oder den Datenschutz können für Vereine teure Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

    Praktische Gründe im Verein

    • Öffentlichkeitsarbeit: Der Schützenverein möchte Siege, Königsfeste, Jubiläen oder das Training auf der Homepage oder bei Facebook/Instagram zeigen, um neue Mitglieder zu gewinnen. 
    • Transparenz: Mitglieder wissen genau, was mit den Bildern passiert und wo sie veröffentlicht werden. 
    • Rechtssicherheit für Fotografen: Ob Vereinsfotograf oder Presse – alle haben Klarheit darüber, welche Personen fotografiert und gezeigt werden dürfen.

     

    Einverstaendniserklaerung Bildrechte Pdf

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